Beruf "Persönliche Assistentin" / "Persönlicher Assistent"
Seit Sommer 2008 ist das Berufsbild der Persönlichen Assistenz im Oö. Sozialberufegesetz verankert und damit in Oberösterreich als eigenständiger Beruf offiziell anerkannt.
Persönliche Assistenz stammt ursprünglich aus der Laienhilfe und setzt keine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen oder sozialen Bereich voraus. Durch die gesetzliche Regelung ist jedoch eine Grundausbildung (Grundkurs) im Ausmaß von 32 Unterrichtseinheiten verpflichtend, um in diesem Beruf tätig sein zu dürfen.
Die Zulassung zur Ausbildung erfordert ein bestehendes oder bereits vereinbartes Arbeitsverhältnis mit einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber. Um die Berechtigung zur Berufsausübung dauerhaft zu erhalten, sind alle zwei Jahre Fortbildungen im Umfang von 16 Einheiten zu absolvieren.